Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen für die öffentlichen Sitzungen finden Sie hier: https://ris.komuna.net/lenggries/app/liste
§ 35 Art der Bekanntmachung (Auszug aus der Geschäftsordnung des Gemeinderats (Geschäftsordnung - GeschO)
(1) Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter: https://www.rathaus-lenggries.de/aktuelles/bekanntmachungen bekanntgegeben wird. Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
(2) Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend erforderlich ist, erfolgen Bekanntgaben der Niederlegung unter der in Absatz 1 Satz 1 genannten Internetadresse und zusätzlich durch Anschlag an der Gemeindetafel. Die Gemeindetafel befindet sich am Rathaus in Lenggries, Rathausplatz 1.
(3) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.

















