Panoramablick auf Lenggries, Brauneck und den Isarwinkel
©Tourismus Lenggries, Foto: A. Greiter

Verwaltungsleistungen

Hier finden Sie alle Verwaltungsleistungen der Gemeinde Lenggries unterteilt in die zuständigen Abteilungen und Sachgebiete.
 

Bauverwaltung

Bauverwaltung

Amtlicher Lageplan 

Bauwerber für die Einreichung von Vorbescheids- und Bauanträgen und dergleichen können den erforderlichen amtlichen Lageplan (Katasterauszug) mit den aktuellsten Eigentümer- und Nachbarinformationen beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) erhalten.

Hierzu bitten wir um entsprechende Kontaktaufnahme mit der Außenstelle Bad Tölz. Der Katasterauszug kann auch online über das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München beantragt werden.

Gebühr: Wird nach Beantragung mitgeteilt

 

Bauleitplanung

Im Beteiligungs- und Informationsportal für Bauleitplanungen in der Gemeinde Lenggries finden Sie aktuelle Auslegungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen und die rechtswirksamen Flächennutzungspläne oder Flächennutzungsänderungen. Außerdem erhalten Sie dort Informationen über das städtbauliche Entwicklungskonzept und den Projektfond der Gemeinde Lenggries.


Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält für jedermann rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen und ist somit nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eine Rechtsnorm, die mit den gegen Rechtsetzungsakte gegebenen Rechtsbehelfen angefochten werden kann.

Ein Bebauungsplan, der die Mindestfestsetzungen des § 30 Abs. 1 BauGB enthält (so genannter qualifizierter Bebauungsplan), bildet die rechtsverbindliche Grundlage für die städtebauliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens in seinem Geltungsbereich. Er gibt dem Bürger ein Recht auf eine Bebauung entsprechend seinen Festsetzungen.

Der Bebauungsplan wird in einem nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan (siehe Flächennutzungsplan) zu entwickeln ist.

Ein qualifizierter Bebauungsplan bildet ferner die Grundlage für die Anwendung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach Art. 58 Bayerische Bauordnung.

Die Gemeinde Lenggries hat für zahlreiche Gebiete im Gemeindegebiet Bebauungspläne aufgestellt. Wo und mit welchem Inhalt Bebauungspläne gelten, ist bei der gemeindlichen Bauverwaltung im Rathaus der Gemeinde Lenggries zu erfahren. Die Bebauungspläne mit Begründungen können von jedermann eingesehen werden.


Bautätigkeitsstatistik

Hier gelangen Sie zur online Bautätigkeitsstatistik.


Denkmalschutz

In Lenggries gibt es sehr viele denkmalgeschützte Gebäude, Ensembles und auch Naturdenkmäler. Die aktuelle Denkmalliste kann bei der Bauverwaltung oder über den bayerischen Denkmalatlas von jedermann eingesehen werden. Für Baumaßnahmen oder Renovierungsarbeiten an Baudenkmälern ist meist zumindest eine denkmalpflegerische Erlaubnis notwendig, in vielen Fällen sogar eine Baugenehmigung. Zur Klärung von Detailfragen stehen Ihnen die genannten Ansprechpartner oder auch das Landratsamt Bad Tölz (Untere Denkmalschutzbehörde) gerne zur Verfügung.


Einheimischenmodell

Informationen zum derzeitigen Einheimischenmodell finden Sie hier. Bei weiteren Fragen zum Thema Einheimischenmodell steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.


Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das maßgebliche Steuerungs- und Planungsinstrument der räumlichen Gesamtplanung auf kommunaler Ebene. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar, indem er aufzeigt, welche Flächen einer baulichen Nutzung zugeführt werden oder welche unbebaut bleiben sollen.

Der Flächennutzungsplan soll als sog. „vorbereitender Bauleitplan“ eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten.

Die Inhalte des Plans sind relativ allgemein gehalten, das heißt es gibt keine parzellenscharfen Aussagen. So wird zwar unter anderem nach Wohnbau- und Gewerbeflächen unterschieden, es wird aber nicht gesagt, wie z.B. die Grundstücke zugeschnitten sind oder wie die Gebäude aussehen sollen. Dieses regeln die nachfolgenden Bebauungspläne (siehe Bebauungsplan), welche aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Nicht alle Inhalte des Flächennutzungsplans müssen unmittelbar nach Fertigstellung des Plans auch umgesetzt werden. Da der Plan einen Zeithorizont von etwa 15 Jahren hat, können darin auch Planungen dargestellt werden, die erst in weiterer Zukunft realisiert werden sollen.

Beispiele hierfür sind neue Straßen oder auch die zukünftige Nutzung von Standorten, deren derzeitige Nutzung im Planungszeitraum aufgegeben werden wird.

Neben der Darstellung von Flächen, welche die Entwicklung der Gemeinde selbst betreffen, übernimmt der Flächennutzungsplan auch so genannte Fachplanungen anderer Behörden. Dieses sind u.a. FFH- und Biotopflächen sowie auch Planungen des WWA zu überschwemmungsgefährdeten Gebieten, übergeordnete Straßenplanungen und einiges mehr.

Natürlich kann ein Flächennutzungsplan nicht alle möglichen Entwicklungen tatsächlich für den gesamten Planungszeitraum vorhersagen, so kommt es beispielsweise im Laufe der Zeit erwartungsgemäß zu manchen Änderungen bei den Fachplanungen oder die Bedarfe der Gemeinde ändern sich. Hier besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan in einem Änderungsverfahren an diese geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Die rechtlichen Regelungen zum Flächennutzungsplan trifft das Baugesetzbuch (BauGB). Der Flächennutzungsplan selbst schafft kein Baurecht, er ist ein sog. „Planwerk mit begrenzter Außenwirkung“. Gleichwohl kann im Wesentlichen nur dort Baurecht konkret geschaffen werden, wo der Flächennutzungsplan eine Baufläche darstellt. Der Flächennutzungsplan wird als behördenverbindlich bezeichnet, weil die Behörden sich bei ihren Planungen an ihn zu halten haben und er damit das verwaltungsinterne planerische Handeln bestimmt.

Der Flächennutzungsplanung kommt nach dem Baugesetzbuch grundlegende Bedeutung für die Entwicklung einer Gemeinde zu. Gemeinderat, Bürger und Verwaltung sollen alle gleichermaßen aus dem Flächennutzungsplan jederzeit die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen Gemeindeentwicklung ablesen können.

Aus dem Flächennutzungsplan werden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne entwickelt, aus welchen Behörde und Bauherr die tatsächlichen Bebauungsmöglichkeiten für einzelne Grundstücke ableiten können. Auf diesem Wege hat die Flächennutzungsplanung Einfluss z.B. auch auf Vorhaben privater Grundstückseigentümer und berührt damit die Interessen aller Bürger.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan (mitsamt den Änderungen) und den Erläuterungsberichten bei der Bauverwaltung im Rathaus einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.


Grundstücksteilungen

Grundstücksteilungen können direkt beim Vermessungsamt Bad Tölz, Bahnhofstr. 10, 83646 Bad Tölz, beantragt werden.

Eine Teilungsgenehmigung / Negativzeugnis der Gemeinde ist nicht mehr erforderlich.

Durch die Teilung dürfen jedoch keine baurechtswidrigen Zustände geschaffen werden. Es wird daher dringend empfohlen, beabsichtigte Grundstücksteilungen mit dem gemeindlichen Bauamt oder dem Kreisbauamt beim Landratsamt Bad Tölz, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Tel.: +49(0) 8041 505-0 abzustimmen.


Grundstückswerte

Wo können Preise für Grundstücke erfragt werden?

Der Gutachterausschuß beim Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen ermittelt für Grundstückspreise im Landkreis die Bodenrichtwerte, die sich auf erschlossenes, baureifes Land, das erschließungsbeitragsfrei ist, beziehen.

Die Bodenrichtwerte, sowie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung usw. erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, die unter den Telefonnummern 08041/505-353, -115 od. -103 und unter der E-Mail gutachterausschuss@lra-toelz.de erreichbar ist.

Weitere Informationen finden Sie online unter:


Hausnummernvergabe

Die Hausnummern werden durch das gemeindliche Bauverwaltung auf Antrag der Eigentümer vergeben. Der Hausbesitzer erhält ein Schreiben von der Gemeinde über die Zuteilung bzw. Änderung. Ein Abdruck dieses Schreibens wird von der Gemeinde an verschiedene öffentliche Einrichtungen (z. B. Rettungsleitstelle, zuständiger Kaminkehrer oder Vermessungsamt) gesandt.

Die Gemeinde fordert von der Art her keine einheitlichen Hausnummern und sie können auch nicht bei der Gemeinde erworben werden.

Bei der Anbringung der Hausnummern ist darauf zu achten, dass sie gut sichtbar sind. Dies kann im Ernstfall Leben retten! Auch im Sinne der öffentlichen Ordnung und einer zuverlässigen Orientierung müssen die Hausnummern stets deutlich erkennbar sein und es ist darauf zu achten, dass sie jederzeit gut lesbar und einsichtig bleiben; nachts ist eine Beleuchtung sinnvoll. 


Straßenbeleuchtung

Wo können ausgefallene bzw. defekte Brennstellen gemeldet werden?

Ausgefallene oder schadhafte Brennstellen sollten baldmöglichst in der Bauverwaltung gemeldet werden. Wünschenswert sind genaue Angaben, wie Straße, Hausnummer bzw. Nummer der ausgefallenen Straßenlampe. Die Gemeinde beauftragt nach Vorliegen mehrerer Schadensfälle die Isar-Amperwerke AG, Penzberg, mit der Reparatur.

Einwohnermeldeamt

Einwohnermeldeamt

Abmeldung ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich nun auch online über unser Bürgerservice-Portal abmelden.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor dem Auszug.

Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes (§ 3 Absatz 1 Nummer 17 Bundesmeldegesetz) erfolgen. Teilen Sie der Meldebehörde ebenfalls die Zuzugsanschrift und den Staat mit, wenn Sie ins Ausland verziehen.

Gebühr: kostenfrei

 

Auskunfts- und Übermittlungssperre

Bürger können der Weitergabe Ihrer Daten in nachfolgenden Fällen widersprechen. Wollen Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen, füllen Sie bitte den Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- und Übermittlungssperre aus und senden Sie diesen unterschrieben an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lenggries. Sie können hierfür auch unseren Online-Dienst im Bürgerservice-Portal verwenden. 

Was ist eine Auskunftssperre?

Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre).

Die Auskunftssperre gilt befristet, sie endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres; sie kann auf Antrag verlängert werden.

Übermittlungssperren

Daneben besteht für Sie auch die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen (Übermittlungssperren). Eine Angabe von Gründen ist hierbei jeweils nicht erforderlich.

  1. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG).
  2. Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG). 
  3. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG). 
  4. Auskünfte an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG). 
  5. Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz). 

Übermittlungssperren gelten ohne Befristung.

Gebühr: kostenfrei


Ausländerangelegenheiten

Anträge auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels sind im Einwohnermeldeamt erhältlich. Weiter zuständig für Ausländerangelegenheiten ist das Landratsamt Bad Tölz (Telefon: +49(0) 8041 505-0).


Bürgerauskunft

Die Bürgerauskunft stellt Ihnen für private Zwecke eine einfache Melderegisterauskunft zur Verfügung. Hierzu gehören die Auskunft über Vornamen, Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift einzelner bestimmter Bürger. Die Auskunft kann jedoch nur unter Vorlage eines triftigen Grundes beantragt werden und nur wenn die angefragte Person keine Auskunftssperre eingetragen hat. Die Auskunft kann online über unser Bürgerservice-Portal beantragt werden.

Gebühr: 10,00 €

 

Einkommensteuererklärung

Anträge für die Einkommenssteuererklärung liegen im Einwohnermeldeamt aus.

Zuständiges Finanzamt: 

Finanzamt Wolfratshausen
Außenstelle Bad Tölz
Prof.-Max-Lange-Platz 2
83646 Bad Tölz 
Telefon: +49(0) 8041 8005-0

 

Erweiterte Meldebescheinigung

Wenn Sie in der Gemeinde Lenggries gemeldet sind, können Sie hier online eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten, wie zum Beispiel Behörden oder Privatinstitutionen, als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden. Die erweiterte Meldebescheinigung wird beispielsweise auch für eine Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigt. 

Natürlich können Sie die Erweiterte Meldebestätigung auch persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen.

Gebühr: 5,00 €


Führungszeugnis

Sie können hier online ein Führungszeugnis beantragen.

Natürlich können Sie das Führungszeugnis auch persönlich im Einwohnermeldeamt unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Dabei ist anzugeben, welche Art von Führungszeugnis beantragt werden soll:

Belegart N:
Diese Belegart wird beantragt, wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird. Das Führungszeugnis wird Ihnen innerhalb von 10 bis 14 Tagen direkt vom Bundeszentralregister, 53169 Bonn an die Wohnsitzadresse zugesandt.

Belegart O:
Diese Belegart ist zu beantragen, wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Hierfür ist zusätzlich der Verwendungszweck und die genaue Anschrift der Behörde anzugeben. In diesem Fall wird das Führungszeugnis innerhalb von 10 bis 14 Tagen unmittelbar vom Bundeszentralregister, 53169 Bonn an die angegebene Behörde zugesandt.

Belegart P:
Es besteht die Möglichkeit, das Führungszeugnis, zunächst an ein Amtsgericht zur Einsichtnahme zu senden, bevor es an die zuständige Behörde weitergeleitet wird. Hierzu benötigen wir die Adresse des von Ihnen gewünschten Amtsgerichtes.

Erweitertes Führungszeugnis:
Dieses Führungszeugnis wird erteilt, wenn es für die Prüfung der persönlichen Eignung, eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger benötigt wird.
Bei Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

Gebühr: 13,00 € (Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten sind gebührenfrei)


Haushaltsbescheinigung für Kindergeld

Die Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse muss vom Einwohnermeldeamt bestätigt werden.

Gebühr: kostenfrei


Lebensbescheinigung

Was ist eine Lebensbescheinigung?

Das Einwohnermeldeamt muss hierbei bescheinigen, dass die betreffende Person am Leben ist (z. B. bei Renten- und Versicherungsangelegenheiten etc.). Bitte sprechen Sie persönlich vor und nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Gebühr: 5,00 € (für Rentenzwecke ist die Bescheinigung kostenfrei)

 

Meine Meldedaten (Auskunft)

Sie können nun auch online über unser Bürgerservice-Portal kostenfrei eine Auskunft über alle zu Ihnen gespeicherten Daten erhalten.

Sie können den Antrag nur für sich selber stellen, nicht für Familienangehörige oder andere dritte Personen. Damit ihre Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann, brauchen Sie für diesen Online-Antrag Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit Online Funktion. Die Auskunft erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift.

Gebühr: kostenfrei

 

Wohnsitzummeldung

Für eine Anmeldung oder Ummeldung innerhalb der Gemeinde Lenggries müssen Sie grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt vorsprechen. Bitte nehmen Sie hierzu Ihren Personalausweis, Reisepass (wenn vorhanden), Geburtsurkunde (bzw. Familienstammbuch) und eine unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung mit. Sie können die Wohnungsgeberbestätigung auch online über unser Bürgerservice-Portal ausfüllen. 

Beachten Sie bitte, dass Sie sich innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung anmelden müssen.

Der Adresswechsel kann jedoch auch online durchgeführt werden. Ihre eingegebenen Daten werden dabei elektronisch an das Einwohnermeldeamt übermittelt. Die Adressänderung müssen Sie jedoch anschließend im Einwohnermeldeamt in Ihren Personalausweis eintragen lassen. Ein Umzug mit Statuswechsel, wie zum Beispiel von Hauptwohnsitz nach Nebenwohnsitz oder umgekehrt, kann online nicht erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an das Einwohnermeldeamt. 

Gebühr: kostenfrei

 

Downloads

Forderungsmanagement

Forderungsmanagement

Mahngebühren

Gemäß § 1 Kostensatzung der Gemeinde Lenggries i. V. m. Art. 20 Kostengesetz (KG) und Art. 23 Gemeindeordnung (GO) erhebt die Gemeinde für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis Kosten (Gebühren und Auslagen). 

Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Komm-KVz), das Anlage der Kostensatzung ist. Für die Anmahnung rückständiger Beiträge wird eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben.


Säumniszuschläge

Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages enrichtet, so ist gem. § 240 Abgabenordnung (AO) i.V.m. Art. 13 Kommunalabgabengesetz (KAG) für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Betrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag. 

Säumnis ensteht Kraft Gesetztes allein durch Zeitablauf ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen. Sie stellen in erster Linie ein Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuerforderungen dar, sind aber auch eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung und ein Ausgleich für den angefallenen Verwaltungsaufwand. 


Stundungen

Stundungsanträge sind unter Angabe von Gründen der Zahlungsfähigkeit, sowie eines Zahlungsvorschlages (Höhe und Zeitpunkt der Ratenzahlungen) an die Kämmerei zu richten.

Für die Stundung werden Zinsen in Höhe von 0,5 % je Monat erhoben.

Werden die Raten vom Steuerpflichtigen nicht pünktlich und in der vereinbarten Höhe eingehalten, ist die genehmigte Stundung gegenstandslos und der Betrag umgehend zur Zahlung fällig.

 

Zahlungs- bzw. Vollstreckungsaufschub/Ratenzahlung

Anträge auf Zahlungs- bzw. Vollstreckungsaufschub/Ratenzahlung sind schriftlich beim Fachamt Forderungsmanagement einzureichen. Die Gemeinde behält sich vor, die für die Prüfung des Antrags notwendigen Unterlagen und Auskünfte einzuholen und ggf. Sicherheiten zu verlangen.

Für jeden weiteren Monat der Säumnis werden Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung (AO) erhoben. Über einen Erlass der Säumniszuschläge wird im Einzelfall entschieden.

Friedhofsverwaltung

Friedhöfe in Lenggries

Friedhöfe in Lenggries

In der Gemeinde Lenggries gibt es 2 Friedhöfe, von denen jedoch nur einer (Waldfriedhof) von der Gemeinde geführt wird.

 

Grabangelegenheiten

Für Angelegenheiten, die den Friedhof bei der katholischen Pfarrkirche betreffen, wenden Sie sich bitte an das Kath. Pfarramt Telefon +49(0) 8042 8789.

Für Angelegenheiten bezüglich des Waldfriedhofs wenden Sie sich bitte an die gemeindliche Friedhofsverwaltung im Rathaus (Erdgeschoss).

Die Ruhefrist einer Urne beträgt grundsätzlich 10 Jahre, bei einer Sargbeerdigung 20 Jahre. Eine Grabstelle kann erneut individuell zwischen 5 und 20 Jahren verlängert werden.

Gebühren:

Grabnutzungsgebühren:

  • Einzelwahlgrab 93,00 € pro Jahr
  • Doppelwahlgrab 155,00 € pro Jahr
  • Urnenerdgrab 89,00 € pro Jahr
  • Urnennische für 2 Urnen ohne Abdeckplatte 53,00 € pro Jahr
  • Urnennische für 4 Urnen ohne Abdeckplatte 75,00 € pro Jahr
  • Urnennische für 6 Urnen ohne Abdeckplatte 95,00 € pro Jahr
  • Anonyme Urnenerdgräber 500,00 € für 10 Jahre
  • NEU: Urnenerdkammern für 2 Urnen ohne Abdeckplatten 64,00 € pro Jahr
  • NEU: Urnenerdkammern für 4 Urnen ohne Abdeckplatten 95,00 € pro Jahr
  • NEU: Baumgrabstätten 510,00 € für 10 Jahr

 

Bitte beachten: die Neuen Bestattungsarten sind derzeit noch in der Umbauphase und können leider noch nicht Angeboten werden. Im Frühjahr 2024 sollen alle Umbaumaßnahmen beendet sein.

 

Einmalig:

  • Abdeckplatte für Urnennische (für 2 als auch für 4 Urnen) 200,00 €
  • Abdeckplatte für Urnenerdkammer 200,00 €
  • Abdeckplatte für Urnennische (für 6 Urnen) 330,00 €

Grabmalgenehmigung:

  • Grabmalgenehmigung 44,00 €

Übernahme des Nutzungsrechts:

  • Umschreibung & Urkunde 14,00 € 

 

Für eine Umschreibung eines Grabnutzungsrechts verwenden Sie bitte untenstehendes Formular „Übernahme des Nutzungsrechts“ und senden dieses ausgefüllt und unterschrieben an die Friedhofsverwaltung. Mit erfolgter Umschreibung erhält der neue Grabnutzungsberechtigte eine neue Graburkunde.

Verlängerung:

  • Gebühr für jeweiliges Grab x Verlängerungsdauer
  • zzgl. Graburkunde 14,00 €

 

Nutzungszeit kann von 5 -  max. 20 Jahre verlängert werden.

Sie werden rechtzeitig vor Ablauf Ihres Grabnutzungsrechtes von der Friedhofsverwaltung schriftlich benachrichtigt. Auf diesem Schreiben sind alle Informationen enthalten, was Sie tun müssen, wenn Sie Ihr Nutzungsrecht verlängern oder auch beenden möchten.

Bei gewünschter Verlängerung erhalten Sie sodann einen Gebührenbescheid über die Grabgebühren, sowie eine neue Graburkunde für den Zeitraum der Verlängerung. 
 

Downloads

Fundamt

Fundamt

Allgemein

Fundgegenstände, die im Fundbüro der Gemeinde abgegeben wurden, liegen für sechs Monate zur Abholung bereit. Wenn sich der Verlierer nicht meldet, erwirbt der Finder das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand. Hat der Finder auf das Eigentumsrecht nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verzichtet, dann wird der Fundgegenstand versteigert, vernichtet oder wohltätigen Zwecken zugeführt.

Das Fundbüro können Sie auch unter der E-Mail fundamt@lenggries.de erreichen.

Informationen für Finder:

Jeder, der einen Wertgegenstand im Wert von über 10,00 € findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist grundsätzlich das Fundbüro der Gemeinde des Fundortes oder auch bei jeder Polizeidienststelle.

Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentum an der Sache. Der Finder wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.

Hinweis
Alle Gegenstände, die in der Bayerischen Regiobahn gefunden werden, müssen bei der Bayerischen Regiobahn abgegeben werden.

Informationen für Verlierer:

Ist eine Fundsache dem Eigentümer zu zuordnen, so wird dieser durch das Fundamt benachrichtigt (z.B. bei Ausweisdokumenten, Bankkarten).

Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Online-Fundbüro Ihren Verlust anzeigen.

 

Fundtiere

Tiere unterliegen dem Fundrecht, soweit sie nicht herrenlos sind. Sie können nur dann Fundgegenstände sein, wenn sie einen Besitzer haben, dem sie abhandengekommen sind. (insbesondere wenn sie entlaufen sind)

Das Ordnungsamt der Gemeinde Lenggries bittet die Finder von Tieren, zuerst abzuwägen, ob das Tier einen Besitzer haben könnte (Fundtier), oder ob es herrenlos (kein Fundtier) ist.

Gerne können Sie sich hierzu an das Ordnungsamt wenden.

Seit Juli 2019 arbeitet die Gemeinde Lenggries mit dem Tierheim Gelting unter der Trägerschaft des Tierschutzvereins Wolfratshausen – Geretsried und Umgebung e. V. zusammen. Alle Lenggrieser Fundtiere werden dort untergebracht.

Josefa-Burger-Tierheim Gelting, Leitenstraße 67, 82538 Geretsried, Tel. +49(0) 8171 27818

Die Gemeinde Lenggries stellt ausdrücklich klar, dass keine Zusammenarbeit mehr mit dem Tierheim in Bad Tölz besteht und dass Kosten, die für die Unterbringung, Verpflegung und Versorgung von Fundtieren aus Lenggries im Tierheim Bad Tölz anfallen, nicht mehr übernommen werden.

Gewerbeamt

Gewerbeamt

Antrag Gaststättenerlaubnis

Sie wollen ein Fest veranstalten?

Wenn bei dem geplanten Fest Speisen und Getränke abgegeben werden sollen, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor. Bitte beachten Sie, dass der besondere Anlass Voraussetzung für die Erteilung der vorübergehenden Gaststättenerlaubnis ist.

Diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben zur Vorsprache mitnehmen.

Die Gaststättenerlaubnis soll unbedingt mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden.

Gebühr: variabel

 

Gewerbeanmeldung

Das Gewerbe ist persönlich anzumelden. Bitte nehmen Sie hierfür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Weitere Informationen finden Sie über das Dienstleistungsportal Bayern.

Gebühr: 30,00 €


Gewerbeabmeldung

Das Gewerbe ist persönlich abzumelden. Bitte nehmen Sie hierfür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Weitere Informationen finden Sie über das Dienstleistungsportal Bayern.

Gebühr: 25,00 €


Gewerbeummeldung

Das Gewerbe ist persönlich umzumelden. Bitte nehmen Sie hierfür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Weitere Informationen finden Sie über das Dienstleistungsportal Bayern.

Gebühr: 25,00 €

 

Gewerbezentralregister

Sie haben die Möglichkeit, online über unser Bürgerservice-Portal folgende Anträge zu stellen:

  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

Gebühr: 13,00 € 
 

Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann beispielsweise von den Behörden verlangt werden, wenn ein Gewerbe eröffnet werden soll.

Sofern Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten.

 

Marktwesen

Wann finden in Lenggries Märkte statt?

Sommermarkt:

1. Sonntag im Juli

Herbstmarkt:

Der Herbstmarkt findet nicht mehr statt!

Für Bewerbungen und Fragen rund um den Markt wenden Sie sich bitte an Frau Schmitter.

Für den Christkindlmarkt ist die Werbegemeinschaft Lenggries zuständig.

Für Flohmärkte ist Frau Monika Meier zuständig. Tel.: +49(0) 8041 795 66 44 oder +49(0)152 08901869

 

Reisegewerbekarte

Zuständig ist das Landratsamt.

Anträge liegen beim Gewerbeamt der Gemeinde Lenggries (Erdgeschoss) auf. Zusätzlich benötigen Sie ein Lichtbild, ein Führungszeugnis der Belegart O und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9.

Gebühr: variabel

 

Downloads

Kasse

Kasse

Aufgaben der Kasse

Die Gemeindekasse erledigt alle in § 42 KommHV aufgeführten Kassengeschäfte der Gemeinde.

Zu den Kassengeschäften gehören:

  • Annahme der Einzahlungen und die Leistung der Auszahlung
  • Verwaltung der Kassenmittel
  • Verwahrung von Wertgegenständen
  • Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege


Bankverbindungen der Gemeinde

Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen

BLZ: 700 543 06
Konto-Nr.: 240 000 133
IBAN: DE53 7005 4306 0240 0001 33
BIC: BYLADEM1WOR


Raiffeisenbank im Oberland eG

BLZ: 701 695 98
Konto-Nr.: 5715008
IBAN: DE06 7016 9598 0005 7150 08
BIC: GENODEF1MIB


Bankverbindungen der Gemeindewerke

Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen

BLZ: 700 543 06
Konto-Nr.: 55228316
IBAN: DE05 7005 4306 0055 2283 16
BIC: BYLADEM1WOR

Raiffeisenbank im Oberland eG

BLZ: 701 695 98
Konto-Nr.: 5782422
IBAN: DE33 7016 9598 0005 7824 22
BIC: GENODEF1MIB

 

SEPA-Lastschriftmandat

Um die gemeindlichen Steuern und Abgaben möglichst einfach und pünktlich entrichten zu können, empfiehlt sich die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats an die Gemeinde Lenggries.

Das dafür benötigte Formular können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen und anschließend ausdrucken und ausfüllen. Sie können hierfür auch unseren Online-Dienst im Bürgerservice-Portal (eSEPA-Mandat) verwenden. 

Die Teilnahme am Lastschriftenverfahren ist freiwillig. Das Mandat kann jederzeit wiederrufen werden.

Bitte reichen Sie das Lastschriftenmandat vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original ein. Sollte sich Ihr Konto ändern, bitten wir um rechtzeitige schriftliche und im Original unterschriebene Mitteilung.
 

Downloads 

Kämmerei

Kämmerei

Erschließungsbeiträge

Einzelheiten zur Veranlagung für Erschließungsbeiträge regelt die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Lenggries.


Liegenschaftsverwaltung

Für die Bereiche Liegenschaftsverwaltung, Erbbaurechte, Miete und Pacht wenden Sie sich bitte an die Kämmerei.


Schenkungen und Stiftungen

Bei Fragen zu Schenkungen und Stiftungen wenden Sie sich bitte an die Kämmerei.

Ordnungsamt

Ordnungsamt

Belästigung durch Lärm, Luftverschmutzung

Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die angegebenen Ansprechpartner.


Beglaubigungen

Für die Beglaubigung von Dokumenten (z.B. Zeugnisse) ist stets das Originaldokument vorzulegen.

Die Gebühr beträgt pro Beglaubigung 5,00 €, jede weitere des gleichen Dokuments, 2,50 €.


Unterschriftsbeglaubigungen

Die Unterlagen, auf welchen die Beglaubigungen der Unterschrift erfolgen sollen, sowie der Ausweis sind mitzubringen.

Die Unterschrift darf erst vor dem Sachbearbeiter der Gemeindeverwaltung vollzogen werden.

Gebühr: 10,00 €


Fischereischeine

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein kann für Kinder ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt werden. Für die Ausstellung ist ein persönliches Erscheinen des Kindes nicht zwingend erforderlich. Die Zustimmung der erziehungsberechtigten Person ist jedoch notwendig.

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelles Passbild

Gebühr: maximal 15,00 €

Neuausstellung eines Fischereischeins

Für die Neuausstellung eines Fischereischeins ist ein persönliches Erscheinen bei uns notwendig.

Die Gültigkeit richtet sich nach der entrichteten Fischereiabgabe.

Benötigte Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • aktuelles Passbild
  • Prüfungszeugnis im Original

Gebühren:

  • Für 5 Jahre: 35,00 € Gebühr + 40,00 € Abgabe
  • Auf Lebenszeit: 35,00 € Gebühr + 0,00 € bis 300,00 € Abgabe

Für die Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins richtet sich die Abgabe nach dem Lebensalter des Antragstellers.

Verlängerung eines Fischereischeins

Gebühren:

  • Für 5 Jahre: 5,00 € Gebühr + 40,00 € Abgabe
  • Auf Lebenszeit:       5,00 € Gebühr + 0,00 € bis 300,00 € Abgabe

Für die Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins richtet sich die Gebühr nach dem Lebensalter des Antragstellers.

Jahresfischereischein

Dieser kann nur für Touristen (keinen Wohnsitz in Deutschland) ausgestellt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • aktuelles Passbild

Zusätzlich benötigt man eine Tages- oder Wochenkarte für das jeweilige Gewässer, die bei der Tourist Information Lenggries erhältlich ist.


Obdachlosenangelegenheiten

Im Falle einer drohenden Obdachlosigkeit können Sie sich sowohl an die Wohnungslosenhilfe der Cartias als auch an die Gemeinde Lenggries wenden. Für Notfälle ist eine kurze Unterbringung in der gemeindlichen Obdachlosenunterkunft möglich.

 

Sühneversuch

Was ist ein Sühneversuch?

Möglichkeit einen Streitfall zwischen zwei Privatleuten vor dem Bürgermeister zu schlichten bzw. zu beenden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung im Voraus zu vermeiden.


Veranstaltungsanmeldung

Wer eine öffentliche Veranstaltung (Vereinsfeste, Veranstaltungen in Gaststätten, etc.) in Lenggries durchführen will, hat das der Gemeinde Lenggries unter Angabe der Art, des Ortes, der Zeit und der Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher, die erwartet werden, mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen. Erfahrungsgemäß reicht die gesetzliche Vorgabe von einer Woche für die Prüfung nicht aus. Sie können für die Beantragung auch unseren Online-Dienst im Bürgerservice-Portal (Antrag auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen ...) in Anspruch nehmen.

Niederschriftsgebühr: 10,00 €

Für das Betreiben einer vorübergehenden Gaststätte (Alkoholausschank) wird eine Gaststättenrechtliche Genehmigung der Gemeinde Lenggries benötigt. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt.

Bei Veranstaltungen mit Musik muss eine GEMA-Meldung erfolgen. Durch einen gemeindlichen Vertrag haben Vereine bei der GEMA eine Vergünstigung von 20 %.

Veranstaltungen ab 1000 Personen sind frühzeitig (mind. 3 Monate vorher) beim Amt für öffentliche Sicherheit u. Ordnung zu beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten: 

 

Verkehrsrechtliche Anordnungen - Anträge nach StVO

Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum ist nach § 45 der Straßenverkehrsordnung eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.

Die Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusichern und zu kennzeichnen ist bzw. ob und wie der Verkehr beschränkt, geleitet oder geregelt wird und ob bzw. wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen.

Der Antrag muss rechtzeitig, nach Möglichkeit zwei Wochen vor Beginn, gestellt werden. Die Arbeiten dürfen erst nach Erhalt der Anordnung begonnen werden!

Sie können für die Beantragung einer verkehrsregelnden Maßnahme das PDF-Formular verwenden oder aber auch unseren Online-Dienst im Bürgerservice-Portal (Verkehrsregelnde Maßnahme bei einer Baustelle) in Anspruch nehmen.

Sobald eine Kreis- oder Bundesstraße betroffen ist, ist die verkehrsrechtliche Anordnung bei der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen einzuholen.

Neben dem Antrag ist gegebenenfalls der entsprechende Regelplan oder, sollte die Beschilderung nicht nach Regelplan möglich sein, ein Verkehrszeichenplan einzureichen. Der Plan muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • den Straßenabschnitt
  • Art und Ausmaß der Arbeitsstelle
  • die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Die Gebühren für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung richten sich nach Art, Umfang und Dauer der jeweiligen Arbeitsstelle.

 

Downloads

Technisches Bauamt

Technisches Bauamt

Gewässer

Das Technische Bauamt erteilt Auskünfte zum Hochwasserschutz und zur Gewässerunterhaltung im Gemeindegebiet Lenggries. 

 

Hochbau

Das Technisches Bauamt erteilt Auskünfte zu kommunalen Neu-, Um- und Erweiterungshochbaumaßnahmen. Außerdem erhalten Sie dort Informationen zum Bauunterhalt. 

 

Spartenauskünfte

Das Technische Bauamt erteilt Auskünfte zum Leitungsverlauf der gemeindlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

 

Tiefbau

Das Technisches Bauamt erteilt Auskünfte zu kommunalen Neu-, Um- und Erweiterungstiefbaumaßnahmen. Außerdem erhalten Sie dort Informationen zu Neu-, Um- und Sanierungsbaumaßnahmen der Gemeindestraßen.

 

Winterdienst

Auf öffentlichen Staßen und Wegen wird der Winterdienst vom gemeindlichen Bauhof durchgeführt. Dabei wird der Bauhof von privaten Firmen unterstützt. Die Räum- und Streupflicht von Gehsteigen, die an Privatgrundstücke angrenzen, obliegt den Grundstückseigentümern.

Passamt

Passamt

Ausweis-Statusabfrage

Wenn Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt haben, können Sie nun online über unser Bürgerservice-Portal den aktuellen Bearbeitungsstand erfahren.

Gebühr: kostenfrei

 

Kinderreisepass

Hinweis: 
Der Kinderreisepass kann ab dem 01.01.2024 nicht mehr beantragt werden, dies wurde vom Bundestag beschlossen. Kinderreisepässe, welche bis 31.12.2023 beantragt wurden, behalten Ihre Gültigkeit von einem Jahr bei. Danach muss für Kinder jeden Alters (sobald man ins Ausland fährt) entweder ein Personalausweis oder ein elektronischer Reisepass beantragt werden.

 

Personalausweis

Bitte sprechen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt vor. Mitzubringen ist ein biometrisches Passbild, das alte Pass- bzw. Ausweisdokument und ggf. eine Geburtsurkunde. Auf dem Chip, der im Personalausweis eingebaut is, werden die personenbezogenenen Daten und die biometrischen Merkmale "Lichtbild" und ab 6 Jahren "Fingerabdrücke" gespeichert.

Der Personalausweis kann bereits auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Bitte legen Sie uns hierbei das schriftliche Einverständnis beider Elternteile (sofern auch beide sorgeberechtigt sind, ansonsten bitte die Sorgerechtserklärung mitbringen) vor.

Gültigkeit:
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Personalausweis sechs Jahre gültig. Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeit zehn Jahre. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig.

Gebühren:

  • Personalausweis (ab 24. Lebensjahr) 37,00 €
  • Personalausweis (bis 24. Lebensjahr) 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

 

Reisepass

Bitte sprechen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt vor. Mitzubringen ist ein biometrisches Passbild, das alte Pass- bzw. Ausweisdokument und gegebenenfalls die Geburtsurkunde. In dem elektronischen Reisepass werden auf einem Chip die personenbezogenen Daten und die biometrischen Merkmale „Lichtbild“ und ab 6 Jahren „Fingerabdrücke“ gespeichert.

Bitte legen Sie uns bei der Antragstellung das schriftliche Einverständnis beider Elternteile (sofern auch beide sorgeberechtigt sind, ansonsten bitte die Sorgerechtserklärung mitbringen) vor (wenn der Antragsteller das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat).

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht (mehr) möglich ist. Hierfür sind der Gemeinde geeignete Nachweise wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen vorzulegen, welche die Notwendigkeit bestätigen können.

Gültigkeit:
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Reisepass sechs Jahre gültig. Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.

Der vorläufige Reisepass ist höchstens 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.

Gebühren:

  • Reisepass (ab 24. Lebensjahr) 70,00 €
  • Reisepass (bis 24. Lebensjahr) 37,50 €
  • Im Expressverfahren zusätzlich 32,00 €
  • Vorläufiger Reisepass 26,00 €

Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung eines Reisepasses bis zu sechs Wochen dauern kann. Um Express-Kosten zu vermeiden, beantragen Sie Ihren Reisepass bitte früh genug vor Ihrer Reise.

Ein Reisepass im Expressverfahren ist innerhalb der nächsten 3-4 Werktagen abholbereit.

Sozialamt

Sozialamt

Antrag Parkausweis für Schwerbehinderte

Personen mit dem Merkzeichen aG oder Personen mit dem Merkzeichen Bl können einen Parkausweis erhalten.

Das gilt auch dann, wenn die behinderte Person selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen sie als Beifahrer teilnimmt.

Der Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen sowie zu weiteren Parkerleichterungen.

Der Parkausweis ist im Kraftfahrzeug gut sichtbar auszulegen. Er darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen die behinderte Person selbst teilnimmt.

Der Parkausweis gilt in Deutschland, der gesamten EU und einigen weiteren Staaten.

Ein Antrag kann auch online über unser Bürgerservice-Portal gestellt werden.

 

Antrag auf Sterbevierteljahr beim Postrentenzentrum

Bei einem Sterbefall des Ehegatten kann beim Rentenservice die Vorschusszahlung an Witwen bzw. Witwer beantragt werden.

Bitte sprechen Sie hierzu persönlich im Sozialamt (Erdgeschoss) der Gemeinde vor. Mitzubringen sind die Sterbeurkunde und die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen.


Antrag auf Wohngeld, Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Der Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) und der Antrag auf Lastenzuschuss bei Eigentum ist im Sozialamt (Erdgeschoss) erhältlich. Folgende Nachweise sind mitzubringen:

  • Einkommensnachweise
  • Mietnachweise/Angaben über Eigenheim/Eigentumswohnung
  • Angaben über die Größe der Wohnung
  • Erstbezug
  • Baujahr des Mietobjektes und Ausstattung


Betreutes Wohnen im "Haus der Senioren"

Bei Fragen zur Wohnform, der Einrichtung oder Anmeldungen können Sie sich jederzeit an Frau Schmöller wenden.

Eine Aufnahme in das Haus der Senioren ist nur für rüstige Personen möglich.

 

Erziehungsgeld/Elterngeld 

Die entsprechenden Anträge sind im Sozialamt (Erdgeschoss) der Gemeinde erhältlich.


Ferienpässe

Ferienpässe sind in den Schulen oder in der Gemeindeverwaltung immer ab Juni erhältlich.


Pflegegeld, ambulante Pflege

Die Anträge können bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.


Rundfunkgebühren

Die Anträge auf Befreiung der Runfunkbeitragspflicht bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags sind im Sozialamt (Erdgeschoss) der Gemeinde erhältlich.

Eine Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht können u. a. folgende Personen beantragen:

  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Empfänger von BAföG

Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags können behinderte Menschen beantragen, denen das RF-Kennzeichen zuerkannt worden ist.

Wenn eine Gebührenbefreiuung bzw. -ermäßigung vorliegt, kann außerdem der Sozialtarif bei der Telekom und der Sozialtarif für Strom bei "eON" beantragt werden.

Genauere Informationen erhalten Sie im Sozialamt.


Schwerbehindertenausweise

Anträge auf Feststellung einer Behinderung oder Erhöhungsanträge sind im Sozialamt (Erdgeschoss) erhältlich.


Sozialcard

Mit der Sozialcard können Sie zahlreiche Vergünstigungen im Landkreis erhalten.

Personen, die Leistungen vom Landratsamt erhalten, bekommen die Sozialcard mit dem Bescheid des Landratsamtes zugeschickt.

Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Bürger, deren Einkommen nach Abzug der Miete das 1,25fache des Sozialhilferegelsatzes nicht übersteigt, können im Sozialamt (EG) die Sozialcard beantragen. Mitzubringen sind:

  • Bescheid vom Jobcenter

oder bei geringem Einkommen:

  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
  • Kontoauszug letzte Mietzahlung
  • letzte Stromrechnung, wenn mit Strom geheizt wird

Die Besitzer der Sozialcard können sich unter anderem kostenlos Lebensmittel bei der Lenggrieser Tafel abholen. Die Ausgabe findet einmal wöchentlich am Samstag um 15.00 Uhr in der Tourist Information (Rathausplatz 2) statt. Falls Sie genauere Informationen wünschen, können Sie sich jederzeit an das Sozialamt wenden.


Sozialhilfe

Sozialhilfeanträge (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege usw.) sind im Sozialamt (Erdgeschoss) erhältlich.

Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin.

Mitzubringen sind sämtliche Einkommensnachweise, Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweise über Versicherungen und eventuell der Kfz-Schein.


Wohnberechtigung

Die Anträge auf Feststellung einer Wohnberechtigung sind im Sozialamt (Erdgeschoss) erhältlich.

Bei Fragen zu öffentlich geförderten Mietwohnungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinnützige Baugenossenschaft in Lenggries, Steinerfeldstr. 3 B, 83661 Lenggries; Telefon: +49(0) 8042 9195-0.


Notfallmappe

Standesamt

Standesamt

Eheschließung

Bei der Eheschließung sind keine Trauzeugen mehr notwendig. Die standesamtliche Eheschließung findet im historischen Sitzungssaal im Rathaus statt.

Bitte vereinbaren Sie früh genug einen Termin:

  • Montag - Donnerstag ganztägig
  • Freitag bis 11:30 Uhr

 

Anmeldung zur Eheschließung

Zur Anmeldung der Eheschließung legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Geburtsurkunde
  • gültiger Personalausweis/Reisepass
     

Sollten Sie bereits verheiratet gewesen sein, zusätzlich:

  • Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde
     

Sind gemeinsame Kinder vorhanden:

  • Geburtsurkunde d. Kinder

Die Vorlage neuer/aktueller Abschriften ist in der Regel nicht erforderlich.

Brautpaare mit Auslandsbezug (Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Geburts- oder Eheschließungsort) wenden sich bitte direkt an das Standesamt.

Zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin im Standesamt!

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Standesamt zur Verfügung.

Fristen:
Die geprüfte Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Da meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es daher ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und ab wann die Eheschließung frühestens angemeldet werden kann bzw. bis wann die Anmeldung spätestens erfolgt sein muss.

 

Eheurkunde

Zuständigkeit:

Zur Ausstellung von Eheurkunden ist immer das Standesamt des Eheschließungsortes zuständig. Personen, die in Lenggries oder der Jachenau geheiratet haben, wenden sich bitte an das Standesamt Lenggries. Sie können für die Beantragung aber auch unseren Online-Dienst im Bürgerservice-Portal (Antrag Eheurkunde) in Anspruch nehmen. 

Ausnahme: 

Personenstandsfälle, die im elektronischen Personenstandsregister beurkundet wurden (seit 2009), können bayernweit bei jedem Standesamt beantragt werden.

Gebühr: 12,00 €


Geburtenanmeldung

Benötigte Unterlagen:

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

  • Verbindliche Erklärung zur Namensgebung für das Kind, vollständig und deutlich ausgefüllt, ohne Streichungen und von der Mutter/ beiden Eltern unterschrieben.
  • Geburtsanzeige der Hebamme
  • Gültiger Personalausweis, Reisepass der Mutter/ Eltern.
  • Geburtsurkunde gegebenenfalls auch mehrsprachig oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter/ Eltern.
  • Gegebenenfalls die Geburtsurkunde eines gemeinsamen Vorkindes.
  • Gegebenenfalls Eheurkunde der Eltern
  • Gegebenenfalls Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung  (bei lediger Mutter)

Fristen:

Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.


Geburtsurkunde

Zuständigkeit:

Zur Ausstellung v. Geburtsurkunden ist immer das Standesamt des Geburtsortes zuständig. Personen, die in Lenggries oder der Jachenau geboren sind, wenden sich bitte an das Standesamt Lenggries. Sie können für die Beantragung aber auch unseren Online-Dienst im Bürgerservice-Portal (Antrag Geburtsurkunde) in Anspruch nehmen. Beachten Sie, dass Geburtsort und Wohnsitz abweichen können (z.B. Geburt im Krankenhaus).

Ausnahme: 

Personenstandsfälle, die im elektronischen Personenstandsregister beurkundet wurden (seit 2009), können bayernweit bei jedem Standesamt beantragt werden.

Gebühr: 12,00 €


Kirchenaustritte

Die Austrittserklärung muss von Ihnen persönlich angezeigt und unterschrieben werden.

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:

Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an (freiwillig).

Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit.

 

Namensänderung und -erteilung

Bitte wenden Sie sich hierfür an das Standesamt der Gemeinde Lenggries.


Personenstandswesen/ -urkunden

Beim Personenstandswesen handelt es sich u.a. um Geburts-, Eheschließungs- und Sterbeangelegenheiten.

Nähere Erläuterungen, auch zu Urkunden, sind den einzelnen Punkten (z. B. Heiratsurkunde, Sterbefälle) zu entnehmen.


Sterbefälle

Der Sterbefall wird immer im Standesamt des Sterbeortes beurkundet. NICHT beim Wohnsitz-Standesamt.

Bitte zeigen Sie den Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag mündlich oder schriftlich beim Standesamt Lenggries an.

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung. Auch Ihr Bestatter hilft Ihnen mit Sicherheit gerne in allen Punkten weiter und unterstützt Sie in dieser schwierigen Phase.

Einen Leitfaden, was nach einem Sterbefall zu beachten ist, finden Sie in der Notfallmappe auf Seite 14 & 15.


Sterbeurkunde

Zuständigkeit:

Zur Ausstellung v. Sterbeurkunden ist immer das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Für Personen, die in Lenggries oder der Jachenau verstorben sind, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Lenggries. Sie können hierfür auch unseren Online-Dienst im Bürgerservice-Portal (Antrag Sterbeurkunde) in Anspruch nehmen. 

Beachten Sie, dass Sterbeort und Wohnsitz abweichen können (z.B. Sterbefall im Krankenhaus).

Ausnahme: 

Personenstandsfälle, die im elektronischen Personenstandsregister beurkundet wurden (seit 2009), können bayernweit bei jedem Standesamt beantragt werden.

Gebühr: 12,00 €

 

Vaterschaftsanerkennung

Für eine Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig.

Die Vaterschaftsanerkennung kann bei jedem Standesamt oder beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden. Beim Jugendamt können Sie zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung auch das gemeinsame Sorgerecht erklären.

Wenn die Vaterschaft bereits vor der Geburt rechtswirksam anerkannt worden ist, wird der Vater im Geburtsregister des Kindes beurkundet und in die Geburtsurkunde eingetragen.

Benötigte Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsurkunden Vater/Mutter

Gebühr: kostenfrei

 

Downloads

Steuer- und Gebührenamt

Steuer- und Gebührenamt

Abwasserbeseitigung

Große Teile der Gemeinde sind an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Wer nicht angeschlossen ist, muss seine häuslichen Abwässer über ein Abfuhrunternehmen (Fa. Hepp - Bad Heilbrunn, Fa. Huber - Linden, Fa. Schinagl - Bad Tölz) innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraumes leeren lassen.

Der Leistungsnachweis oder die jeweilige Rechnung sind der Steuerstelle vorzulegen, damit die Erhebung der Kleineinleiterabgabe (17,90 € pro gemeldeter Person) entfällt.

Es besteht auch die Möglichkeit (z. B. für Landwirte) die häuslichen Abwässer direkt an die gemeindliche Kläranlage anzuliefern. Keinesfalls dürfen häusliche Abwässer auf Grünland ausgebracht werden!


Fremdenverkehrsbeitrag

Von allen selbstständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, die mittelbar oder unmittelbat durch den Fremdenverkehr Vorteile erlangen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben. Dieser ist zweckgebunden, d.h. er wird zur Erneuerung und Instandhaltung von Fremdenverkehrseinrichtungen (u.a. auch Wanderwege, Bänke) verwendet.

Berechnungsgrundlagen:

Der einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz (netto).

Beispiel Berechnung:

  • Gewinn x Vorteilssatz x Beitragssatz (4 %) = Beitrag
  • Umsatz x Vorteilssatz x Mindestbeitragssatz = Beitrag

Der höhere Betrag entspricht Ihrem Fremdenverkehrsbeitrag.
Im Bau- und Baunebengewerbe können ggf. die Leistungen abgezogen werden, welche außerhalb des Gemeindegebietes erbracht wurden. Auch Pachteinnahmen für typische Fremdenverkehrsbetriebe unterliegen der Beitragspflicht.

Bei Kleinvermietern (unter 8 Betten), die das sog. "Bettenzehnerl" beim Verkehrsamt entrichten, ist der Beitrag damit abgegolten. Bei anderen Vermietern wird das "Bettenzehnerl" als Vorauszahlung für die Beitragsschuld mit angerechnet.

Der durch einen Bescheid festgesetzte Beitrag ist zugleich auch die Grundlage für die jährlich am 01.07. fällige Vorauszahlung.

Zur Abgabe der jährlichen Erklärung werden Sie i.d.R. vom Steueramt schriftlich aufgefordert.
Hier können Sie sich einfach den Vordruck herunterladen:

 

Gewerbesteuer

Art und Berechnung der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuergesetz, der Haushaltssatzung und der Satzung über die Steuerhebesätze der Gemeinde.

Der Messbetrag für die Gewerbesteuer wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Die Gemeinde ist an diesen gebunden. Dieser Messbetrag wird mit dem gemeindlichen Hebesatz i. H. v. 310 % multipliziert, somit ergibt sich die Gewerbesteuer.

Die Zahlungstermine für die Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.

Einwendungen gegen die Steuerpflicht allgemein bzw. gegen den Messbescheid sind beim Finanzamt, das den Grundlagenbescheid erlassen hat, vorzubringen.


Grundsteuer

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer "A" (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer "B" (baulich) für bebaute bzw. bebaubare oder unbebaute Grundstücke, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, erhoben.

Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert.

Die Grundsteuermesszahl dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages und richtet sich nach der jeweiligen Grundstücksart. Sie beträgt nach §§ 13–18 GrStG:

  • 6,0 ‰ für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft,
  • 2,6 ‰ für Einfamilienhäuser für die ersten 38.346,89 € des Einheitswerts,
  • 3,5 ‰ für Einfamilienhäuser für den Rest des Einheitswerts,
  • 3,1 ‰ für Zweifamilienhäuser und
  • 3,5 ‰ für alle restlichen Grundstücke.

Der Einheitswert wird mit der Grundsteuermesszahl und mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz von 310 % (für A und B) multipliziert.

Die Gemeinde erlässt daraufhin den Grundsteuerbescheid. Einwendungen gegen den Grundsteuermessbetrag sind an das zuständige Finanzamt zu richten.

Da der Erlass eines neuen Grundsteuerbescheides nur z.B. wegen Umbau, Neubau, Grundstücksteilung usw. notwendig wird, behält der zuletzt erhaltene Bescheid solange seine Gültigkeit. Falls der Gemeindekasse keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, ist deshalb auf die rechtzeitige und unaufgeforderte Zahlung der darin festgelegten Ratentermine zu achten.

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Wenn z.B. ein Grundstück zum 15. Januar verkauft wird, ändert das zuständige Finanzamt den Einheitswertbescheid mit Wirkung zum darauffolgenden 1. Januar. Da die Gemeinde davon nicht abweichen darf, wird die Grundsteuer für das noch laufende Jahr (also bis zum Erlass eines vom Finanzamt geänderten Messbescheides) vom bisherigen Eigentümer gefordert.

Die zuviel gezahlte Grundsteuer wird nach der Umschreibung wieder erstattet. Es steht dem Verkäufer jedoch frei die Grundsteuer privatrechtlich vom neuen Eigentümer einzufordern oder der neue Eigentümer erklärt sich bereit, der Gemeinde eine Einzugsermächtigung zu erteilen.


Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des jeweiligen Kalenderjahres oder – wenn der Steuertatbestand erst im Verlauf eines Kalenderjahres verwirklicht wird – mit Beginn des Tages, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

Grundsätzlich wird ein Hund steuerpflichtig, wenn er 4 Monate alt ist. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist er im Steueramt des Rathauses anzumelden. Sie können für die Anmeldung Ihres Hundes aber auch unseren Online-Dienst im Bürgerservice-Portal (Hund anmelden) oder für die Abmeldung unseren Online-Dienst im Bürgerservice-Portal (Hund abmelden) in Anspruch nehmen. Der Hund erhält eine registrierte Marke, die Sie ihm bitte umhängen. Falls der Hund wegläuft oder verletzt aufgefunden wird, entfällt die aufwendige Suche nach dem Halter. Es erspart Ihnen auch die Kosten für die evtl. vorübergehende Unterbringung im Tierheim.

Die Hundesteuer beträgt für den

  • 1. Hund, jährlich 84,00 €
  • 2. Hund, jährlich 168,00 €
  • 3. Hund und jeder weitere, jährlich 252,00 €
  • je Kampfhund, jährlich 1.200,00 €

(weitere Informationen finden Sie unter dem Bereich Kampfhunde)

 

Kampfhunde

Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl S. 268), geändert durch Verordnung vom 4. September 2004 (GVBl S. 351), wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:

  • Pitbull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Tosa-Inu

Bei folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht der Gemeinde Lenggries nachgewiesen wird, dass diese keine Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dog Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden.

Unabhängig davon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

Wer einen Kampfhund halten will bedarf der Erlaubnis der Gemeinde (Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung).
 

Hundetoiletten

Fast jeder mag Hunde – aber die Hinterlassenschaften mag keiner!

Was die „Zamperl“ je nach Größe und Art des Futters beim Gassigehen hinterlassen, ist nicht nur unästhetisch, sondern auch gefährlich. Hundekot ist ein Nährboden für Bakterien, Viren und Würmer. Er ist eine Infektionsquelle, die selbst bei mehrfachem Wegspülen durch Regen für Krankenheiten bis hin zur Gelbsucht verantwortlich sein kann. Wer Rinder und Schafe hält, hat mit dem Hundekot auch seine liebe Not. Die Tiere können über das Futter infiziert werden und der Kreislauf schließt sich wieder beim Menschen.

Die Gemeinde appelliert an Sie als verantwortungsbewussten Hundehalter und Mitbürger, mitzuhelfen, unsere schöne Gemeinde sauber zu halten. Wir stellen versuchsweise Hundetoiletten auf. An den Stationen können kostenlos Tüten entnommen und auch zugleich der Hundekot entsorgt werden. Bei den Spendern können Sie kostenlos Tüten entnehmen.

Station (Spender und Behälter für Entsorgung):

  • Bachmairgasse
  • Dr.-Kaspar-Seibold-Anlage
  • westlich der Isarbrücke – Treppenaufgang
  • Gemeindewiese Richtung Grhz.-Maria-Anna-Weg
  • Rathausplatz – Nähe Telefonzelle alte Sparkasse
  • Radweg Wegscheid - Am Sagbach Richtung Bretonenbrücke
  • Wanderweg Am Halsbach zum Schlossweiher
  • Ecke Demmeljoch- Scharfreiterstr.
  • Parkplatz an der alten Begbahnstation

Nur Spender:

  • Grhz.-Maria-Anna-Weg -Ecke- Ludwig-Thoma-Weg
  • Tiefenweg/Am Stocker
  • östlich der Isarbrücke Nähe Zebrastreifen
  • Fußweg Am Hirschbach
  • Höhenweg - Kasernenparkplatz

Nur Behälter für Entsorgung:

  • Am Isarwanderweg rechts der Isar:
  • Richtung Bad Tölz, in Höhe Parkplatz beim Baggerweiher an der Sportalm
  • Anger -am Hirschbach, Richtung Scharfreiterstraße
  • Lerchkogelstraße bei der Unterführung zum Radweg
  • Ecke Gebirgsjäger- Wackersberger Str.
  • Am Isarwanderweg links der Isar:
  • Richtung Bad Tölz, Ende Kalkofenweg bei den Gemeindehäusern
  • Richtung Wegscheid, in Höhe Grasmüller bei kleiner Brücke am Wanderweg
    • Maria-Anna-Weg, an der Kreuzung „Altes Forsthaus“ Richtung Schloßberg
  • Richtung Schloßweiher, an der Kreuzung Oberreiterweg – Am Reiterbach
  • Richtung Denkalm, an der Kreuzung Bachmairgasse – Goethestraße
  • Richtung Jugendherberge/Steinbach, an der Kreuzung Tölzer Straße – Weidenlohstraße

Die Hundetoiletten werden von den Gemeindemitarbeitern regelmäßig mit Tüten aufgefüllt und die Behälter geleert. Sollten Sie bemerken, dass Tüten fehlen oder die Standorte nicht sauber sind, bitten wir um einen kurzen Anruf in der Gemeindeverwaltung unter Tel.: +49(0) 8042 5008-230.

Wir bitten alle Einheimischen und Gäste mitzuhelfen, dass unsere Bemühungen um saubere Kinderspielplätze, Wanderwege, Gehsteige und Wiesenflächen nicht umsonst sind.


Müllabfuhrkalender

Hier finden Sie die aktuellen Müllabfuhrkalender der WGV-Quarzbichl für die einzelnen Gebiete in der Gemeinde Lenggries.

 

Müllentsorgung

Laden Sie sich jetzt kostenfrei die WGV-Abfall-App auf Ihr Smartphone und haben Sie Übersicht über alle aktuellen Abfuhtermine, Sammelstellen, Giftmobiltermine und vieles mehr.

Mehr Informationen zur App finden Sie unter www.wgv-quarbichl.de

Abfuhrkalender der WGV-Quarzbichl für das Gemeindegebiet Lenggries...

Selbstverständlich können Bürgerinnen u. Bürger, die diese Technik nicht nutzen können, sich weiterhin in der Gemeindeverwaltung (Steuerstelle) einen Ausdruck ihres Abfuhrkalenders abholen.

Für die rechtlichen Fragen zur Abfallentsorgung ist das Abfallwirtschaftsunternehmen des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen, Anstalt des öffentlichen Rechts (AWU) zuständig.

Das Abfuhrunternehmen für Restmüll, Papier- und Bioabfall ist die Firma Heinz in Moosburg. Für Anfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schmidt von der Zweigstelle in Penzberg. Tel.: +49(0) 8856 932565.

 

Müllsäcke

Restmüllsäcke vom Landkreis ca. 70 Liter kosten pro Stück 5,00 €. Die Müllsäcke sind im Steueramt (2. Stock, Zimmer 201) erhältlich.

Diese können nur bei der Restmüllabfuhr mitgegeben werden!


Mülltonnen

Grundsätzliches:

Pflicht ist das Vorhalten einer grauen Restmülltonne, einer grünen Papiertonne sowie einer braunen Biotonne (außer bei Eigenkompostierung) je Grundstück.

Auf jeder Mülltonne muss eine gültige Gebührenmarke angebracht werden!

Die Verpackungstonne ("Gelbe Tonne") ist gebührenfrei.

Was gehört in die Verpackungstonne?

Die Abfuhrtermine für die jeweilige Tonnenart entnehmen Sie bitte aus dem Internet unter www.wgv-quarzbichl.de

Neuanmeldung von Mülltonnen:

Die Abfallgebühren werden zukünftig vom AWU erhoben. Tonnenanmeldungen und der Gebühreneinzug für Papier-, Bio- und Restabfalltonnen wurden bisher von der Gemeinde übernommen. Zukünftig werden alle Vorgänge, zentral durch das Abfallwirtschaftsunternehmen (AWU) bearbeitet. Formulare für Behälteran- und abmeldungen stehen im Internet unter www.wgv-quarzbichl.de zur Verfügung.

Behälterliefer- und Behälterabholservice:

Zukünftig werden bei der An- oder Abmeldung von Restmüll-, Papier- und Biotonnen die Behälter ausgeliefert bzw. abgeholt. Dieser Service ist gebührenpflichtig.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Lachner GmbH (Tel. 0800 11 434 69, Mail: konzepte@heinz-entsorgung.de)


Problemmüll

Wo kann Problemmüll entsorgt werden?

Jeden ersten Dienstag im Monat am "Giftmobil" (nicht im Monat August!). An Feiertagen wird der Sammeltag in der nächsten Woche, am gleichen Wochentag, nachgeholt.

Haltestellen:

  • 8:30 bis 9:30 Uhr am Bauhof
  • 10:00 bis 11:00 Uhr am Volksfestplatz

Die Entsorgung ist kostenlos. Stellen Sie Ihre Abfälle nicht einfach ab, sondern bleiben Sie bitte bis das Giftmobil Ihre Abfälle angenommen hat. Informationen über Problemmüll finden Sie unter WGV Recycling GmbH.


Sperrmüll

Zum 01.01.2018 verlieren die alten Spermüllkarten ihre Gültigkeit (bis dahin schon eingegangene Karten zur Abholung werden noch wie zuvor bearbeitet). Sperrmüll-Abholungen werden dann mit einer Pauschale kostenpflichtig. Die Selbstanlieferung ist weiterhin kostenfrei möglich, allerdings nur mit einer vom AWU ausgestellten, personifizierten Berechtigung.

Formulare für die Anforderung der Sperrmüllabholung oder einer Berechtigung zur Selbstablieferung können im Steuer- und Gebührenamt abgeholt werden oder über die Webseite der WGV-Quarzbichl heruntergeladen werden.

Weitere Informationen bezüglich Sperrmüll finden Sie unter www.wgv-quarzbichl.de.


Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei anderen Behörden - zur Erlangung von Konzessionen und Fahrerlaubnissen.

Falls Sie mit Ihrem Betrieb keine Steuerschulden bei der Gemeinde haben, wird Ihnen eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.

Gebühr: 6,00 €


Wasser- und Kanalgebühren

Allgemeines:

Die Wasser- und Kanalabrechnung erfolgt jährlich für den Abrechnungszeitraum vom 01.11. - 31.10. In den Monaten September und Oktober werden hierzu die Ablesekarten versandt, auf die Sie dann bitte den aktuellen Zählerstand eintragen und an das Steuer- und Gebührenamt zurückschicken. Sie können den Zählerstand auch über die Ablesekarte mitteilen.

Es werden lediglich die Hauptzähler abgerechnet, keine Zwischenzähler (für einzelne Wohnungen etc.).

Die Wasserzähler werden auf Grund abgelaufener Eichfrist (6 Jahre) hauptsächlich in den Wintermonaten, ansonsten bei Bedarf ganzjährig ausgetauscht.

Gebühren:

Wasser:   

  • 1,39 € pro Kubikmeter
  • Zählergrundgebühr (i.d.R. 45,00 € pro Jahr)
  • zzgl. 7 % MwSt.

Kanal:       

  • 2,56 € pro Kubikmeter
  • 2,79 € pro Kubikmeter (bei Regenwassereinleitung)
  • ohne MwSt.-Berechnung

Einbau eines Gartenwasserzählers:

Die Frischwassermenge, die nachweislich nicht den öffentlichen Entwässerungsanlagen zugeführt wird, die sog. „Verlustwassermenge“, wird grundsätzlich auf Antrag gebührenmindernd berücksichtigt.

Der zum Nachweis der Verlustwassermenge erforderliche geeichte Zähler ist an gut zugänglicher, frostsicherer Stelle einzubauen. Der Kaltwasserzähler muss gemäß den §§ 12 bis 14 i. V. m. dem Anhang B Nr. 6.1. der Bundes Eichordnung alle sechs Jahre durch einen neuen, geeichten Zähler ersetzt werden.
Ein Foto des Zählers, auf dem die Zählernummer und -stand zu erkennen sind, ist diesem Antrag beizulegen.

Der Gebührenpflichtige hat die Zählerstände unaufgefordert bis spätestens zum 31. Oktober jeden Jahres abzulesen und an die Gemeindewerke Lenggries zu übermitteln.

Ein Gartenwasserzähler lohnt sich nur, wenn sehr große Mengen über ihn abgerechnet werden. Grund sind die zusätzlichen Kosten, die für den Einbau des Gartenwasserzählers und für den Austausch des Wasserzählers nach Ablauf der Eichzeit anfallen. Zudem ist in § 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Lenggries geregelt, dass für die ersten 12 Kubikmeter pro Abrechnungsjahr (November bis Oktober), welche über den Gartenwasserzähler gezählt werden, die Abwassergebühr zu bezahlen ist.

 

Wasserqualität/Härtebereich

Gesamthärte 11,4° dH das entspricht dem durch das Waschmittelgesetz fesgelegten Härtebereich 2  (=mittel). Folgende Angaben in mg/l:

Gemeindewerte:

  • Calcium (Ca) 56,3
  • Flourid (F) 0,11
  • Kalium (K) <1,0
  • Magnesium (Mg) 15,3
  • Natrium (Na) 1,7
  • Nitrat (NO3) 2,9
  • Nitrit (NO2) <0,02
  • Sulfat (SO4) 28,4
  • Eisen (Fe) <0,005
  • PH-Wert 7,91

Grenzwerte:

  • Calcium (Ca) 400
  • Flourid (F) 1,50
  • Kalium (K) 12
  • Magnesium (Mg) 50
  • Natrium (Na) 200
  • Nitrat (NO3) 50
  • Nitrit (NO2)
  • Sulfat (SO4) 240
  • Eisen (Fe) 0,2
  • PH-Wert 6,5 bis 9,5

 

Wertstoffinseln

Zum 01.01.2018 wurden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen die Werstsoffinseln durch die Verpackungstonne ("Gelbe Tonne") abgelöst.

Bestehen bleiben somit nur noch folgende Glascontainer:

  • Lenggrieser Festplatz (zwischen Bahngleis und B13)
  • Edeka-Parkplatz, Karwendelstr. 7 / Großherzogin-Maria-Anna-Weg
  • Georg-Meßmer-Str., Parkplatz neben Penny (Tölzer Str. 36)
  • Schlegldorf Feuerwehrhaus/Schlegldorf 26
  • Wegscheid am Ganterweg
  • Fleck Gewerbegebiet gegenüber Kapelle
  • Fall Dürrachstr.,am Wander-Parkplatz Richtung Bächental

Zusätzliche Behälter für Haushaltskleinbatterien finden Sie:

  • Lenggries: Feuerwehr-Südseite u. St.-Ursula-Schulen Hohenburg
  • Darüberhinaus muss auch der Handel verbrauchte Batterien kostenfrei annehmen

Helfen Sie mit und halten Sie unsere schöne Gemeinde sauber. Laden Sie bitte keinen Sperrmüll bzw. Restmüll an den Glascontainern ab - Vielen Dank!

 

Downloads

Versicherungsamt

Versicherungsamt

Anträge der Deutschen Rentenversicherung

Sie wollen einen Rentenantrag stellen oder Ihr Versichertenkonto klären lassen?

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und bringen Sie sämtliche Unterlagen des Rentenversicherungsträgers mit.

Mitzubringen sind außerdem bei den nachfolgenden Anträgen, die genannten Unterlagen:

Altersrenten (Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, Altersrente für Frauen):

  • Personalausweis
  • Sämtliche Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung
  • Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Abstammungsurkunden bei Kindern
  • Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC
  • Krankenversichertenkarte
  • Unterlagen über Betriebs- oder Zusatzrente
  • Nachweise über sonstiges Einkommen bei vorgezogenen Altersrenten
  • Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
  • Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit (wenn vorhanden)
  • Unterlagen über den Bezug von Arbeitslosengeld (wenn vorhanden)

Erwerbsminderungsrenten:

Unterlagen, wie bei Nr. 1. Zusätzlich sind jedoch mitzubringen:

  • Unterlagen über Krankengeldbezug
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Gutachten der Ärzte
  • Nachweise über Krankenhausaufenthalte
  • Nachweise über sonstiges Einkommen

Witwen-, Witwer- und Waisenrenten:

Unterlagen, wie bei Nr. 1. Zusätzlich sind jedoch mitzubringen:

  • Sterbeurkunde
  • Rentenunterlagen (auch Betriebs- oder Zusatzrente)
      des verstorbenen Versicherten
  • Krankenversichertenkarte des Verstorbenen
  • Nachweise über sonstiges Einkommen

Kontenklärung und Feststellung von Kindererziehungs- und berücksichtigungszeiten:

  • Personalausweis
  • Sämtliche Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung
  • Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Abstammungsurkunden bei Kindern
  • Nachweise über Berufsausbildung, Schulzeiten usw.


Beglaubigungen (Renten)

Für Rentenzwecke können Kopien kostenlos im Sozialamt (Erdgeschoss) beglaubigt werden. Bitte nehmen Sie für die Beglaubigung die Originalunterlagen mit.


Rentenberatung

Möchten Sie wissen, ab wann Sie einen entsprechenden Antrag stellen können?

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und bringen Sie sämtliche Unterlagen des Rentenversicherungsträgers mit.

Wahlamt

Wahlamt

Briefwahl

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (Brief) ist ein Antrag für die Briefwahl aufgedruckt. Dieser muss ausgefüllt bei der Gemeinde eingereicht werden.

Sie können aber auch für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen unseren Online-Dienst im Bürgerservice-Portal (Briefwahlantrag) in Anspruch nehmen. 

Gebühr: kostenfrei


Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Bitte sprechen Sie beim Wahlamt vor, um die Einzelheiten zu klären.

 

Wahlergebnisse

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der letzten Wahlen. 

Sonstige Verwaltungsleistungen

BayernPortal

Weitere Verwaltungsleistungen finden Sie im BayernPortal.