Panoramablick auf Lenggries, Brauneck und den Isarwinkel
©Tourismus Lenggries, Foto: A. Greiter

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Lenggries ist bemüht, ihre Webauftritte www.lenggries.de und www.rathaus-lenggries.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte www.lenggries.de und www.rathaus-lenggries.de

Diese Erklärung gilt nicht für Inhalte Dritter, die in Schnittstellen übernommen werden, beziehungsweise für eingebettete Inhalte von Dritten, zum Beispiel für Inhalte folgender technischer Anbieter:


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webauftritte der Gemeinde Lenggries sind aktuell nur teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar. Die Beseitigung aller Mängel befindet sich derzeit in der Umsetzung. Hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.


Nicht barrierefreie Inhalte:

Videomaterial

Sofern Videos eingebunden werden, sind diese derzeit nicht barrierefrei verfügbar.

PDF-Dokumente, Broschüren und andere Dateien

Einzelne PDF-Dokumente, Broschüren und andere herunterladbare Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Dokumente, die von Dritten (zum Beispiel anderen Organisationen, Ministerien und anderen) bereitgestellt werden, liegen zum Teil nicht barrierefrei vor.

Karteninhalte innerhalb des Webauftritts

Die interaktive Karte ist eine bildliche Darstellung. Sie kann aufgrund ihres Charakters den Anforderungen der Barrierefreiheit nicht entsprechen.

Bereitstellung der ausgeschriebenen Form oder der Erklärung einer Abkürzung

Wir sind bemüht Informationen, die für das Verständnis von Abkürzungen notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht in der Regel in den Dokumenten selbst.


Wann wurde diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 02.02.2022 erstellt und am 10.01.2023 aktualisiert. Die Website wurde durch Selbstbewertung analysiert.


Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Auftretende Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über unser Kontaktformular mitteilen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Lenggries
Rathausplatz 1
83661 Lenggries

Tel. +49 8042 5008-0
E-Mail: gemeinde@lenggries.de


Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.


Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html