Luftaussicht von einem Berg auf das Tal Lenggries im Sommer
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Überprüfung der Grenzzeichen

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) führt Instandhaltungsarbeiten an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze durch. Zweck der Arbeiten ist es, den Verlauf der Staatsgrenze erkennbar zu erhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Grenzzeichen instand gehalten und gegebenenfalls erneuert werden.

Gemäß Artikel 10 des Vertrags vom 29. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (BGBL 1975, Teil II, S. 766) werden alle zehn Jahre Instandhaltungsarbeiten gemeinsam durch beide Staaten durchgeführt. Dabei sind die Grenzzeichen der Staatsgrenze zu überprüfen und die dabei festgestellten Mängel zu beheben.

 Die Geländearbeiten im Grenzabschnitt H " Scheibelberg – Bodensee", Sektion II werden im Zeitraum vom 27. Juli bis Ende September 2026 durchgeführt.

Das Arbeitsgebiet ist in dem beiliegenden Kartenausschnitt mit einem roten Farbband markiert.

 Es wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken sowie ober- oder unterirdischer Bauten und Anlagen, die an oder in der Nähe der Staatsgrenze liegen, nach Artikel 12 des Vertrags vom 29. Februar 1972 verpflichtet sind, die zur Vermessung und Vermarkung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen zu dulden, insbesondere das Setzen oder das Anbringen von Grenz- und Vermessungszeichen.

 In Verbindung mit der Überprüfung der Grenzzeichen wird gemäß Artikel 16 des o.a. Vertrages beiderseits der Staatsgrenze ein 1 Meter breiter Geländestreifen von Bewuchs freigehalten.